Für Firmen mit Fuhrpark

UVV-Prüfung, einmal im Jahr, bei Ihnen auf dem Hof.

Jedes Firmenfahrzeug muss jährlich auf Betriebssicherheit geprüft werden. So will es die Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV. Wir kommen zu Ihnen, prüfen den ganzen Fuhrpark an einem Termin und liefern Ihnen die Nachweise.

Siegel: Sachverständiger des Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. (DGuSV) Sachverständiger prüft von unten Rad und Reifen eines Autos auf der Hebebühne

Was wir prüfen

Vom Firmenwagen bis zur Baumaschine.

Wir prüfen Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Aufbau, Ladungssicherung und alles, was für den sicheren Betrieb zählt.

  • Pkw und Firmenwagen
  • Transporter und Kastenwagen
  • Lkw und Zugmaschinen
  • Anhänger und Auflieger
  • Omnibusse
  • Baumaschinen
  • Pick-ups
  • Sonderfahrzeuge

Fahrerunterweisung

Ihre Fahrer gleich mit unterweisen.

Die Berufsgenossenschaft verlangt, dass Ihre Fahrer regelmäßig unterwiesen werden. Das ist Vorschrift nach DGUV, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Beides an einem Tag

Wir verbinden Prüfung und Unterweisung zu einem Termin. Sie bekommen einen unterschriebenen Nachweis für jeden Fahrer, den Sie bei einer Kontrolle vorzeigen können. Auf Wunsch prüfen wir am selben Tag auch Schäden an Ihren Fahrzeugen.

So läuft es ab

Ein Termin, ein Bericht, fertig.

Termin abstimmen

Sie nennen uns Anzahl und Art der Fahrzeuge. Wir finden einen Termin, der in Ihren Betrieb passt.

Prüfung vor Ort

Wir prüfen auf Ihrem Gelände. Ihre Fahrzeuge bleiben, wo sie gebraucht werden.

Prüfbericht und Plakette

Sie bekommen für jedes Fahrzeug einen Prüfbericht. Mängel erklären wir Ihnen direkt vor Ort.

Gut zu wissen

So bereiten Sie die UVV-Prüfung vor.

Mit etwas Vorbereitung läuft der Prüftag zügig und ohne Überraschungen.

  1. Fahrzeugliste bereithalten

    Eine Liste mit Kennzeichen, Fahrzeugart und Standort hilft uns, den Termin gut zu planen.

  2. Ausrüstung prüfen

    Warndreieck, Verbandkasten, Warnwesten und, wo nötig, Unterlegkeile und Mittel zur Ladungssicherung sollten im Fahrzeug sein.

  3. Bekannte Mängel vorher beheben

    Defekte Leuchten, abgefahrene Reifen oder Risse in der Scheibe lassen sich vorher leicht beheben. Das spart eine Nachprüfung.

  4. Nachweise aufbewahren

    Bewahren Sie Prüfberichte und Unterweisungsnachweise gut auf. Bei einer Kontrolle der Berufsgenossenschaft oder nach einem Unfall müssen Sie sie vorlegen können.

  5. Einen festen Termin im Jahr

    Legen Sie die Prüfung für alle Fahrzeuge am besten auf denselben Zeitraum und tragen Sie sich eine Erinnerung ein. So bleibt kein Fahrzeug liegen.

Häufige Fragen

Fragen zur UVV-Prüfung.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

02234 9817261
Wie oft ist die UVV-Prüfung Pflicht?

Mindestens einmal im Jahr. Das schreibt die Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge vor, die DGUV Vorschrift 70. Je nach Einsatz des Fahrzeugs können auch kürzere Abstände nötig sein.

Ist die UVV-Prüfung dasselbe wie die Hauptuntersuchung beim TÜV?

Nein. Die Hauptuntersuchung prüft, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist. Die UVV-Prüfung prüft die Betriebssicherheit für Ihre Beschäftigten, also auch Aufbauten, Ladungssicherung und Ausrüstung. Beides ist Pflicht und ersetzt sich nicht gegenseitig.

Was passiert, wenn die Prüfung fehlt?

Bei einem Unfall kann die Berufsgenossenschaft Leistungen kürzen oder zurückfordern. Als Unternehmer haften Sie unter Umständen persönlich. Eine dokumentierte Prüfung schützt Sie davor.

Brauchen auch Firmenwagen die Prüfung, die privat mitgenutzt werden?

Ja, sobald das Fahrzeug zum Betrieb gehört und von Beschäftigten gefahren wird.

Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?

Wir erklären Ihnen die Mängel direkt vor Ort und halten sie im Prüfbericht fest. Nach der Behebung prüfen wir die betroffenen Punkte auf Wunsch erneut.

Ihr Fuhrpark ist fällig?

Schreiben Sie uns, wie viele Fahrzeuge es sind. Sie bekommen ein klares Angebot.

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