Termin abstimmen
Sie nennen uns Anzahl und Art der Fahrzeuge. Wir finden einen Termin, der in Ihren Betrieb passt.
Für Firmen mit Fuhrpark
Jedes Firmenfahrzeug muss jährlich auf Betriebssicherheit geprüft werden. So will es die Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV. Wir kommen zu Ihnen, prüfen den ganzen Fuhrpark an einem Termin und liefern Ihnen die Nachweise.
Was wir prüfen
Wir prüfen Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Aufbau, Ladungssicherung und alles, was für den sicheren Betrieb zählt.
Fahrerunterweisung
Die Berufsgenossenschaft verlangt, dass Ihre Fahrer regelmäßig unterwiesen werden. Das ist Vorschrift nach DGUV, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Wir verbinden Prüfung und Unterweisung zu einem Termin. Sie bekommen einen unterschriebenen Nachweis für jeden Fahrer, den Sie bei einer Kontrolle vorzeigen können. Auf Wunsch prüfen wir am selben Tag auch Schäden an Ihren Fahrzeugen.
So läuft es ab
Sie nennen uns Anzahl und Art der Fahrzeuge. Wir finden einen Termin, der in Ihren Betrieb passt.
Wir prüfen auf Ihrem Gelände. Ihre Fahrzeuge bleiben, wo sie gebraucht werden.
Sie bekommen für jedes Fahrzeug einen Prüfbericht. Mängel erklären wir Ihnen direkt vor Ort.
Gut zu wissen
Mit etwas Vorbereitung läuft der Prüftag zügig und ohne Überraschungen.
Eine Liste mit Kennzeichen, Fahrzeugart und Standort hilft uns, den Termin gut zu planen.
Warndreieck, Verbandkasten, Warnwesten und, wo nötig, Unterlegkeile und Mittel zur Ladungssicherung sollten im Fahrzeug sein.
Defekte Leuchten, abgefahrene Reifen oder Risse in der Scheibe lassen sich vorher leicht beheben. Das spart eine Nachprüfung.
Bewahren Sie Prüfberichte und Unterweisungsnachweise gut auf. Bei einer Kontrolle der Berufsgenossenschaft oder nach einem Unfall müssen Sie sie vorlegen können.
Legen Sie die Prüfung für alle Fahrzeuge am besten auf denselben Zeitraum und tragen Sie sich eine Erinnerung ein. So bleibt kein Fahrzeug liegen.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.
02234 9817261Mindestens einmal im Jahr. Das schreibt die Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge vor, die DGUV Vorschrift 70. Je nach Einsatz des Fahrzeugs können auch kürzere Abstände nötig sein.
Nein. Die Hauptuntersuchung prüft, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist. Die UVV-Prüfung prüft die Betriebssicherheit für Ihre Beschäftigten, also auch Aufbauten, Ladungssicherung und Ausrüstung. Beides ist Pflicht und ersetzt sich nicht gegenseitig.
Bei einem Unfall kann die Berufsgenossenschaft Leistungen kürzen oder zurückfordern. Als Unternehmer haften Sie unter Umständen persönlich. Eine dokumentierte Prüfung schützt Sie davor.
Ja, sobald das Fahrzeug zum Betrieb gehört und von Beschäftigten gefahren wird.
Wir erklären Ihnen die Mängel direkt vor Ort und halten sie im Prüfbericht fest. Nach der Behebung prüfen wir die betroffenen Punkte auf Wunsch erneut.
Schreiben Sie uns, wie viele Fahrzeuge es sind. Sie bekommen ein klares Angebot.
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