Schaden melden
Per Formular, Telefon oder WhatsApp. Halten Sie, wenn möglich, die Daten des Unfallgegners bereit.
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, dürfen Sie selbst einen Gutachter beauftragen. Die Kosten zahlt die Versicherung des Unfallgegners. Wir halten jeden Schaden fest, damit Ihnen nichts verloren geht.
Wann es sich lohnt
Als Faustregel gilt: Ab etwa 750 Euro Schaden ist ein Gutachten meist die bessere Wahl als ein Kostenvoranschlag. Den Betrag schätzen wir für Sie ein, bevor Sie sich festlegen.
Inhalt
Das Gutachten ist die Grundlage für alles, was Ihnen die Versicherung zahlt. Je genauer es ist, desto weniger Streit gibt es später.
Gut zu wissen
Diese Fehler sehen wir immer wieder. Jeder davon kann Sie bares Geld kosten.
Die gegnerische Versicherung meldet sich oft schnell und bietet einen eigenen Gutachter an. Das klingt bequem, doch dieser Gutachter arbeitet in ihrem Auftrag. Sie dürfen ablehnen und einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Wer das Auto in die Werkstatt gibt, bevor der Schaden dokumentiert ist, hat später keine Beweise mehr. Lassen Sie zuerst das Gutachten erstellen und reparieren Sie danach.
Fotos von beiden Fahrzeugen, ihrer Position auf der Straße und den Kennzeichen helfen später sehr. Ein paar Bilder mit dem Handy reichen völlig.
Unterschreiben Sie am Unfallort nichts, was nach Schuld klingt, auch nicht aus Höflichkeit. Tauschen Sie nur Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung aus.
Viele denken nur an die Reparatur. Oft stehen Ihnen aber weitere Beträge zu, etwa für den Wertverlust oder die Tage ohne Auto. Das steht nur im Gutachten, wenn jemand darauf achtet.
So läuft es ab
Per Formular, Telefon oder WhatsApp. Halten Sie, wenn möglich, die Daten des Unfallgegners bereit.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt und nehmen den Schaden auf.
Sie bekommen das Gutachten, wir schicken es an die gegnerische Versicherung und beantworten Rückfragen.
Ich habe nach einem Unfall schnell einen Termin erhalten. Der Schaden wurde sehr sorgfältig dokumentiert und das Gutachten zügig erstellt. […] Am Ende wurde die volle Gutachtensumme super schnell ausgezahlt.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.
02234 9817261Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners das Gutachten. Das gilt auch dann, wenn Sie am Ende nicht reparieren lassen. Bei einer Teilschuld übernimmt die Versicherung die Kosten meist nur anteilig.
Als Richtwert gilt eine Grenze von etwa 750 Euro. Darunter reicht oft eine Reparaturkosten-Kalkulation. Weil man versteckte Schäden von außen schwer erkennt, schauen wir uns den Wagen im Zweifel kurz an und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Der Gutachter der Versicherung arbeitet im Auftrag der Versicherung, wir arbeiten in Ihrem.
Ein Auto mit Unfallschaden ist beim Verkauf weniger wert als eines ohne, selbst nach einer guten Reparatur. Diesen Unterschied nennt man Wertminderung. Er steht Ihnen als Geld zu und wird im Gutachten berechnet.
Wenn die Reparatur mehr kostet als das Auto wert ist, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann ermitteln wir, was ein vergleichbares Fahrzeug kostet und was Ihr beschädigtes Auto noch wert ist. Die Differenz bekommen Sie erstattet.
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns schnell zurück.
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