Schaden melden
Per Formular, Telefon oder WhatsApp. Werfen Sie beschädigte Ausrüstung nicht weg.
Nach einem Motorradunfall ist oft mehr kaputt als das Motorrad. Wir erfassen den Schaden am Fahrzeug und an Ihrer Ausrüstung. Wenn Sie nicht schuld sind, zahlt die Versicherung des Unfallgegners.
Fahrzeuge
Ob Alltagsroller oder Liebhaberstück: Wir kennen die Besonderheiten.
Besonderheiten
Bei Zweirädern werden Schäden an Rahmen, Gabel und Felgen leicht übersehen. Genau dort schauen wir besonders genau hin.
Gut zu wissen
Nach einem Sturz ist man oft durcheinander. Diese Punkte helfen, später nichts zu verlieren.
Helm, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel gehören zum Schaden. Werfen Sie nichts weg und fotografieren Sie die Schäden, bevor etwas gereinigt wird.
Auch wenn das Motorrad noch läuft: Eine verzogene Gabel oder ein beschädigter Lenkkopf kann das Fahrverhalten gefährlich verändern. Lassen Sie die Maschine im Zweifel abschleppen.
Rahmen und Gabel verziehen sich oft nur um wenige Millimeter. Mit bloßem Auge sieht man das kaum, deshalb messen wir genau nach.
Hochwertiges Zubehör erhöht den Wert. Rechnungen, Eintragungen und Fotos vom Zustand vor dem Unfall helfen uns, alles vollständig zu erfassen.
Fällt Ihr Motorrad mitten in der Saison aus, ist das besonders ärgerlich. Je schneller das Gutachten steht, desto schneller kann repariert werden.
So läuft es ab
Per Formular, Telefon oder WhatsApp. Werfen Sie beschädigte Ausrüstung nicht weg.
Wir kommen dorthin, wo Ihr Motorrad steht, auch in die Werkstatt.
Wir schicken das Gutachten an die gegnerische Versicherung und beantworten Rückfragen.
Nachdem mein Motorrad von hinten angefahren wurde, suchte ich einen Experten vor Ort, der den Schaden begutachten konnte. […] Die Begutachtung, der Ablauf und die anschließende Beratung zu allen verfügbaren Optionen wurden äußerst professionell und zu meiner vollsten Zufriedenheit durchgeführt.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.
02234 9817261Bei einem unverschuldeten Unfall gehört beschädigte Schutzkleidung zum Schaden. Heben Sie Helm, Jacke und Handschuhe unbedingt auf, bis wir alles dokumentiert haben.
Nein. Ein Helm kann nach einem Aufprall innen beschädigt sein, auch wenn man außen nichts sieht. Er gehört deshalb zum Schaden und sollte ersetzt werden.
Wie beim Auto: Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten.
Ja. Auspuffanlagen, Fahrwerksteile, Koffersysteme oder andere Umbauten erhöhen den Wert und gehören deshalb ins Gutachten. Rechnungen und Eintragungen helfen uns dabei.
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns schnell zurück.
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