Fall schildern
Erzählen Sie uns, worum es geht. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können.
Der Unfallschaden wurde beim Kauf verschwiegen? Die Werkstatt hat schlecht gearbeitet? Dann brauchen Sie Beweise, bevor etwas verändert wird. Wir halten den Zustand neutral und genau fest.
Typische Fälle
Wichtig ist, schnell zu handeln. Je früher der Zustand dokumentiert ist, desto stärker ist Ihre Position.
Inhalt
Das Gutachten beschreibt den Zustand so, dass ihn auch später jeder nachvollziehen kann: Ihr Anwalt, die Gegenseite oder ein Gericht.
Gut zu wissen
Diese Anzeichen sollten Sie hellhörig machen, gerade nach einem Gebrauchtwagenkauf oder einer Reparatur. Und denken Sie an Fristen: Ansprüche gegen Verkäufer oder Werkstatt verjähren, deshalb sollten Sie nicht lange warten.
Sitzen Türen, Motorhaube oder Kofferraumdeckel ungleichmäßig, kann das auf einen reparierten Unfallschaden hinweisen.
Bei Tageslicht sieht man oft, wenn einzelne Teile nachlackiert wurden. Auch feiner Lacknebel an Dichtungen oder Kunststoffteilen ist ein Hinweis.
Ein abgegriffenes Lenkrad, durchgesessene Sitze oder abgenutzte Pedale bei niedrigem Kilometerstand passen nicht zusammen. Das kann auf einen manipulierten Tacho hindeuten.
Fehlen Einträge im Serviceheft oder passen die Kilometerstände auf alten Rechnungen nicht zusammen, lohnt sich ein genauer Blick.
Klappern, Ziehen beim Bremsen oder Warnleuchten nach einem Werkstattbesuch sollten Sie ernst nehmen. Lassen Sie alles dokumentieren, bevor erneut jemand am Fahrzeug arbeitet.
So läuft es ab
Erzählen Sie uns, worum es geht. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können.
Wir untersuchen das Fahrzeug und dokumentieren alles, was für Ihren Fall wichtig ist.
Sie bekommen ein Gutachten, das Sie Ihrem Anwalt oder der Gegenseite vorlegen können.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.
02234 9817261So früh wie möglich, bevor das Fahrzeug repariert oder verändert wird. Sonst lässt sich der ursprüngliche Zustand oft nicht mehr beweisen.
Zunächst Sie als Auftraggeber. Wenn sich Ihr Verdacht bestätigt, können die Kosten später oft von der Gegenseite zurückgefordert werden. Das klären Sie am besten mit Ihrem Anwalt.
Ja. Wir erklären unsere Ergebnisse so, dass Ihr Anwalt damit arbeiten kann, und beantworten auch später Rückfragen zum Gutachten.
Nein. In einem Verfahren kann das Gericht einen eigenen Sachverständigen bestellen. Unser Gutachten ist ein Privatgutachten. Es hilft Ihnen, Ihre Ansprüche zu begründen, und ist oft die Grundlage dafür, dass es gar nicht erst zum Prozess kommt.
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns schnell zurück.
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