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Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Bei Nutzfahrzeugen versuchen wir, besonders schnell einen Termin zu finden.
Wenn ein Transporter oder Lkw ausfällt, kostet jeder Tag Geld. Wir kommen zu Ihnen auf den Hof oder in die Werkstatt und sorgen dafür, dass der Schaden sauber und vollständig abgerechnet wird.
Fahrzeuge
Alles, was in Handwerk, Handel und Logistik unterwegs ist.
Besonderheiten
Bei gewerblichen Fahrzeugen geht es neben der Reparatur auch um den Ausfall im Betrieb. Das muss im Gutachten stehen, sonst verschenken Sie Geld.
Gut zu wissen
Bei gewerblichen Fahrzeugen geht es um mehr als die Reparatur. Diese Punkte sollten Sie im Blick haben.
Notieren Sie, welche Aufträge nicht erledigt werden konnten und ob Sie ein Ersatzfahrzeug mieten mussten. Solche Belege brauchen Sie, um den Ausfall geltend zu machen.
Regalsysteme, Werkzeugschränke, Planen oder Ladebordwände werden bei der Schadenaufnahme leicht übersehen. Sie gehören aber zum Wert und müssen ins Gutachten.
Wurden Waren oder Werkzeuge beschädigt, kann auch das zum Schaden gehören. Halten Sie Rechnungen und Fotos bereit.
Je früher begutachtet wird, desto früher kann die Werkstatt anfangen. Bei Nutzfahrzeugen versuchen wir deshalb, besonders zügig einen Termin zu finden.
Wer mehrere Fahrzeuge hat, spart Zeit, wenn Schadenaufnahme, Wertgutachten und UVV-Prüfung aus einer Hand kommen. So haben Sie einen Ansprechpartner für alles.
So läuft es ab
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Bei Nutzfahrzeugen versuchen wir, besonders schnell einen Termin zu finden.
Wir kommen zu Ihrem Betrieb oder in die Werkstatt, auch bei mehreren Fahrzeugen an einem Termin.
Wir schicken das Gutachten an die Versicherung und halten Sie auf dem Laufenden.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.
02234 9817261Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie Ausfallkosten geltend machen, zum Beispiel die Miete für ein Ersatzfahrzeug. Wie hoch der Anspruch ist, hängt vom Einzelfall ab. Im Gutachten halten wir die Reparaturdauer fest, die dafür die Grundlage ist.
Ja. Regale, Kofferaufbauten, Ladebordwände oder Kühltechnik gehören zum Wert des Fahrzeugs. Wir nehmen sie mit ins Gutachten auf.
Ja. Gerade bei Firmenflotten legen wir die Termine so, dass wir mehrere Fahrzeuge nacheinander bei Ihnen ansehen. Auf Wunsch verbinden wir das mit der jährlichen UVV-Prüfung.
Wie beim Pkw: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners. Wertgutachten und Gutachten ohne Unfallgegner zahlen Sie selbst.
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns schnell zurück.
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