Siegel: Sachverständiger des Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. (DGuSV)

Gutachten für Nutzfahrzeuge: damit Ihr Betrieb weiterläuft.

Wenn ein Transporter oder Lkw ausfällt, kostet jeder Tag Geld. Wir kommen zu Ihnen auf den Hof oder in die Werkstatt und sorgen dafür, dass der Schaden sauber und vollständig abgerechnet wird.

Fahrzeuge

Was wir begutachten.

Alles, was in Handwerk, Handel und Logistik unterwegs ist.

  • Transporter und Kastenwagen
  • Pritschenwagen und Kipper
  • Lkw und Sattelzugmaschinen
  • Anhänger und Auflieger
  • Kühlfahrzeuge und Sonderaufbauten
  • Firmenwagen ganzer Flotten

Besonderheiten

Was bei Nutzfahrzeugen anders ist.

Bei gewerblichen Fahrzeugen geht es neben der Reparatur auch um den Ausfall im Betrieb. Das muss im Gutachten stehen, sonst verschenken Sie Geld.

Wir berücksichtigen

  • Aufbauten, Einbauten und Ladungssicherung
  • Reparaturdauer als Grundlage für Ausfallkosten
  • Den Wiederbeschaffungswert bei gewerblicher Nutzung
  • Abstimmung mit Werkstatt, Anwalt und Versicherung

Gut zu wissen

Was Betriebe nach einem Unfall oft übersehen.

Bei gewerblichen Fahrzeugen geht es um mehr als die Reparatur. Diese Punkte sollten Sie im Blick haben.

  1. Ausfallkosten belegen

    Notieren Sie, welche Aufträge nicht erledigt werden konnten und ob Sie ein Ersatzfahrzeug mieten mussten. Solche Belege brauchen Sie, um den Ausfall geltend zu machen.

  2. Aufbauten nicht vergessen

    Regalsysteme, Werkzeugschränke, Planen oder Ladebordwände werden bei der Schadenaufnahme leicht übersehen. Sie gehören aber zum Wert und müssen ins Gutachten.

  3. Ladung prüfen

    Wurden Waren oder Werkzeuge beschädigt, kann auch das zum Schaden gehören. Halten Sie Rechnungen und Fotos bereit.

  4. Schnell handeln

    Je früher begutachtet wird, desto früher kann die Werkstatt anfangen. Bei Nutzfahrzeugen versuchen wir deshalb, besonders zügig einen Termin zu finden.

  5. Alles aus einer Hand

    Wer mehrere Fahrzeuge hat, spart Zeit, wenn Schadenaufnahme, Wertgutachten und UVV-Prüfung aus einer Hand kommen. So haben Sie einen Ansprechpartner für alles.

So läuft es ab

In drei Schritten erledigt.

Anrufen

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Bei Nutzfahrzeugen versuchen wir, besonders schnell einen Termin zu finden.

Besichtigung vor Ort

Wir kommen zu Ihrem Betrieb oder in die Werkstatt, auch bei mehreren Fahrzeugen an einem Termin.

Abwicklung

Wir schicken das Gutachten an die Versicherung und halten Sie auf dem Laufenden.

Häufige Fragen

Fragen zu Nutzfahrzeugen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

02234 9817261
Bekomme ich Geld für die Zeit, in der das Fahrzeug ausfällt?

Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie Ausfallkosten geltend machen, zum Beispiel die Miete für ein Ersatzfahrzeug. Wie hoch der Anspruch ist, hängt vom Einzelfall ab. Im Gutachten halten wir die Reparaturdauer fest, die dafür die Grundlage ist.

Prüft ihr auch Aufbauten und Einbauten?

Ja. Regale, Kofferaufbauten, Ladebordwände oder Kühltechnik gehören zum Wert des Fahrzeugs. Wir nehmen sie mit ins Gutachten auf.

Könnt ihr mehrere Fahrzeuge an einem Tag begutachten?

Ja. Gerade bei Firmenflotten legen wir die Termine so, dass wir mehrere Fahrzeuge nacheinander bei Ihnen ansehen. Auf Wunsch verbinden wir das mit der jährlichen UVV-Prüfung.

Wer zahlt das Gutachten für mein Firmenfahrzeug?

Wie beim Pkw: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners. Wertgutachten und Gutachten ohne Unfallgegner zahlen Sie selbst.

Sollen wir uns Ihr Fahrzeug ansehen?

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns schnell zurück.

Schaden melden
Schaden melden